Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle Dienstleistungen, die auf dem Gebiet Marketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit durch die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh für den Auftraggeber realisiert werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderliche Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.4 Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Vertragsschluss erkennbar gemachte Zweck. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh. Über den Umfang der Nutzung steht der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh ein Auskunftsanspruch zu. Ausgeschlossen von der Übertragung sind Rechte der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh an eigenen Planungsverfahren, Softwareprogrammen und Mediaeinkaufsmethoden, welche das unternehmensspezifische Know-how der Agentur darstellen.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6 Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh, einen Schadenersatz von 100 % der vereinbarten Leistungen zu verlangen.
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3 Vergütung
Die Vergütung von LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Leistungen. Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh unterscheidet hierbei folgende Leistungsarten:
3.1 EigenleistungenLeistungen, welche die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh im Rahmen der in Ziffer 1.1 genannten Dienstleistungen mit ihren Mitarbeitern erbringt, werden wie folgt abgerechnet:
a) Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage eines nach Personal- und Zeitaufwand bemessenen Durchführungshonorars gemäß unserer Stundensätze, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Ermittlung des Personal- und Zeitaufwands erfolgt intern durch eine entsprechende Zeiterfassungssoftware.
b) Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
c) Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
d) Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach dem vereinbarten Zeitaufwand gesondert berechnet.
e) Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2 FremdleistungenBei Kosten, die durch die Beauftragung Dritter entstehen, ist wie folgt zu unterscheiden:
a) Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh entsprechende Vollmacht zu erteilen. Die gestellten Rechnungen werden von der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh auf Richtigkeit der ausgewiesenen Lieferung oder Leistung geprüft und zur direkten Bezahlung an den Kunden weitergeleitet.
b) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
3.3 Auslagen
a) Auslagen, insbesondere technische Nebenkosten (z. B. für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen und Druck etc.), die für die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh im Rahmen der Durchführung ihrer Leistungen entstehen, sind gegen Nachweis vom Auftraggeber zu erstatten.
b) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
4.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
4.4 Bei Zahlungsverzug kann die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
4.5 Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.
5 Eigentumsvorbehalt etc.
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3 Die Versendung der Arbeiten, Vorlagen und Daten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6 Digitale Daten
6.1 Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die per Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6.2 Hat die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh geändert werden.
7 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh Korrekturmuster vorzulegen.
7.2 Die Produktionsüberwachung durch die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh 10 bis 20 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.Der Kunde hat die ihm vorgelegte Konzeption sowie die jeweils vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen ebenso wie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen zu prüfen und zu genehmigen.Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Auftrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung der Liefertermine der Schriftform.
8 Gewährleistung
8.1 Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
8.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
9 Haftung
9.1 Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungshilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh kein Auswahlverschulden trifft. Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
9.3 Sofern die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh selbst Auftraggeber von Subunternehmen ist, tritt sie hierzu sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadens-ersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht-Lieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
9.4 Der Auftraggeber stellt die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
9.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
9.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh.
9.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh nicht.
10 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
10.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.4 Der Auftraggeber stellt die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
10.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh. Fernmündlich aufgegebene Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh.
10.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh nicht.
10.8 Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.
10.9 Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh wird auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung von Projekten und Maßnahmen bekannt werden.
10.10 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbemaßnahme trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh haftet auch nicht für die wegen der in der Werbung über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.
10.11 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
11 Verwahrung, Versicherung
11.1 Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh wird alle Unterlagen (Halb- und Fertigerzeugnisse wie Reinzeichnungen, Belichtungen, Andrucke und so weiter) aufbewahren. Die bezeichneten Unterlagen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Für Beschädigungen haftet die Agentur nur bei Fahrlässigkeit. Eventuelle Nutzungsrechte verbleiben bei der Agentur.
11.2 Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
12 Hinweise
12.1 Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihr Unternehmen hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
12.2 Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh ist berechtigt, in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungtreibenden hinzuweisen.
13 Schlussbestimmungen
13.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist Erfüllungsort ist der Sitz der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh.
13.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4 Gerichtsstand ist der Sitz der LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die LUTZ | SCHULZ marketing & kommunikation gmbh ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.




